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Abstract

Seit dem 1.1.2008 wird auf den fossilen Brennstoffen Öl und Erdgas die CO2-Abgabe erhoben. Diese Lenkungsabgabe soll einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen im Rahmen des CO2-Gesetzes leisten. Die Abgabe verteuert die Energieträger Öl und Erdgas im Vergleich zu den nicht besteuerten Energiequellen (bspw. erneuerbare Energien). Mit dem Eingriff ins Preisgefüge sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um Haushalte und Unternehmen zu einem Wechsel von fossilen, CO2-intensiven Energieträgern (bspw. Heizöl) zu CO2-armen bzw. -freien Alternativen oder einem sparsameren Energieverbrauch (bspw. mit Gebäudedämmung) zu motivieren. Die mit der Abgabe erzielten Einnahmen werden zu einem grossen Teil an die Schweizer Bevölkerung und die Unternehmen zurückverteilt. Energieintensive Unternehmen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Die Bedingungen dafür sind in der CO2-Verordnung geregelt.

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